Unser Immobilienkonzept Ein wichtiger und schmerzhafter Weg


Aktuell erleben wir in vielen verschiedenen Lebensbereichen unseres Landes große Umwälzungen.
Wie gerne würden wir als Kirchengemeinde in dieser verunsichernden Zeit ein Ruhepol sein; ein Ort, der unangetastet bleibt, von den vielen Veränderungen.
Doch die Wirklichkeit sieht anders aus:
die sinkende Zahl an Gemeindegliedern, die Prognosen zu erwarteten geringeren Kirchensteuermitteln, der inzwischen deutlich spürbare Fachkräftemangel im Pfarramt und Diakonat und die notwendigen Schritte zum Klimaschutz zwingen uns, unseren Immobilienbestand zeitnah anzupassen.

Diese Anpassungen geschehen auf unterschiedliche Weisen:

  • Wir vermieten ehemals für unser Gemeindeleben genutzte Räume als Wohnraum oder an andere kirchliche oder diakonische Einrichtungen.

  • Wir werden unsere Kirchen künftig noch konsequenter als Sommerkirchen nutzen.

  • Wir werden uns von Immobilien trennen. Um den Gruppen und Kreisen, die dadurch heimatlos werden, werden wir nach Möglichkeit alternative Räume suchen.

Die Planungen, Beschlussfassungen und Umsetzungen dieser wichtigen, aber schmerzhaften Einschnitte fordern uns als gesamte Kirchengemeinde stark heraus.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen bedeutende Informationen zur Verfügung. Die Inhalte werden den dynamischen Entwicklungsprozess des Immobilien-Konzeptes darstellen.

Gemeindeversammlung zum Immobilienkonzept am 21. Juli 2022 (PDF | 1.8 MB)

Gemeindeversammlung 2 zum Immobilienkonzept am 6. November 2023 (PDF | 4.36 MB)

Treibhausgasneutrale Kirche bis Ende 2040: Im Januar 2024 ist das Klimaschutzgesetz der Landeskirche in Kraft getreten. 

Ziel des Klimaschutzgesetzes (Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg – KSG) ist eine treibhausgasneutrale Kirche – bis Ende 2040 soll die Landeskirche Netto-Treibhausneutralität erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die kirchlichen Einrichtungen Energie einsparen, Energie besser nutzen und auf erneuerbare Energien umstellen.

Die Regelungen gelten für die gesamte Landeskirche, also für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, Kirchliche Verbände und Stiftungen. Hier finden Sie nähere Informationen.