Umsetzung der landeskirchlichen Verordnung zur Durchführung von Gottesdiensten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz > 200/100000
Aufgrund der wiederum steigenden Inzidenzen, der Zunahme der Infektionen mit den aggressiven Virus-Mutationen und der seit Montag, 19.4.2021, in BW geltenden strengeren Coronaverordnungen beschließen die beiden KGR-Vorsitzenden vorläufig die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen:
- Der Verordnung folgend verlegen wir sämtliche Gottesdienste bei Eintreten dieser Inzidenzwerte nach draußen.
- Sollte es zum Zeitpunkt des regulären Gottesdienstes regnen, entfällt der Gottesdienst.
Trauergottesdienste werden durchgeführt. Die Durchführung weiterer Kasual-Gottesdienste bei Regen wird vorab mit der/den betroffenen Familie/n besprochen. - Orte der Gottesdienste im Freien
- Brucken: auf dem Friedhof, nahe der Kirche
- Unterlenningen: Aussegnungshalle, Zugang zum Gottesdienst: ausschließlich aus Richtung Kirche kommend
- Oberlenningen: Kirchgarten, Nähe Taufstein, Zugang zum Gottesdienst: ausschließlich vom Rundbogen Kirchhof-Mauer kommend
- Gutenberg: Parkplatz zwischen Kirche und ehemaliger Grundschule, Zugang zum Gottesdienst: vom Gemeindehaus kommend
- Schopfloch: vor Eingangsbereich Kirche, Zugang zum Gottesdienst: vom Rathaus kommend
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz > 300/100000 müssen alle Präsenzgottesdienste entsprechend der landeskirchlichen Verordnung ausgesetzt werden. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regelung sind Beerdigungen und Not- oder Jähtaufen.