Gemeindeleitung Ostern

Kirchengemeinderat zu Ostergottesdiensten

Der Kirchengemeinderat hat in einer Sondersitzung am 26.3.21 mit einer Mehrheit beschlossen, die Gottesdienste in der Kar- und Osterwoche nach aktuellem Kenntnisstand wie geplant durchzuführen.

Zur Begründung:

Anfang der Woche hatte die Kanzlerin mit der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten eine sogenannte „Osterruhe“ angekündigt. Verbunden mit dieser Maßnahme war die Bitte an die Kirchen, Gottesdienste ausschließlich digital durchzuführen.

Die Landeskirche reagierte darauf mit folgender Erklärung:

Der Vorschlag hat uns sehr erstaunt, Karfreitag und Ostern sind die wichtigsten Feste der Christenheit. Wir warten diese Gespräche ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir keine Notwendigkeit, unsere strengen, bewährten und nachhaltigen Regelungen für Präsenzgottesdienste zu ändern. Diese orientieren sich jeweils an den regionalen Inzidenzen und sehen eine sehr genaue Prüfung, ob bei einer Inzidenz von 200/100.000 Einwohner Präsenzgottesdienste verantwortbar sind und ein verpflichtende Absage von Präsenzgottesdiensten ab einer Inzidenz von 300/100.000 Einwohner vor. Ansonsten gibt es die Empfehlung, die digitale Feier von Gottesdiensten zu prüfen. Bereits Weihnachten sind unsere Gemeinden sehr verantwortlich mit der Frage umgegangen, ob sie Präsenzgottesdienste oder digitale Formate anbieten.

Am 24.3.21 folgte nach der Rücknahme des Konzeptes „Osterruhe“ diese Erklärung:

Nachdem die angekündigte ‚Osterruhe‘ zurückgenommen wurde, hat das Staatsministerium mitgeteilt, dass damit auch nicht mehr die dezidierte Forderung nach ausschließlich virtuellen Gottesdienstformaten besteht. Somit gilt es angesichts der schwieriger werdenden Pandemiesituation weiterhin, verantwortlich im Rahmen der bestehenden Regelungen abzuschätzen, ob Gottesdienste präsentisch oder in digitalen Formaten gefeiert werden können.

Der Kirchengemeinderat hält es für sinnvoll, sich weiterhin an den gegebenen Regelungen der Landeskirche zu orientieren, was bedeutet, eine Durchführung von Gottesdiensten bei einer Inzidenz über 200/100.000 Einwohnern eigehend zu prüfen und ab einer Inzidenz von 300/100.000 Einwohnern abzusagen.

Weitere Überlegungen in unserer Entscheidungsfindung waren:

Wir konnten mittlerweile ein Anmeldesystem einrichten, das uns ermöglicht, den Gottesdienstbesuch zu koordinieren und auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu achten. Dies war uns in der Weihnachtszeit so noch nicht möglich.

Im Unterschied zur Weihnachtszeit haben wir in der Oster- und Karwoche mehr Gottesdienste, von denen einige Gottesdienste im Freien sein werden, so dass ein Gottesdienstbesuch für wesentlich mehr Personen möglich ist.

Mittlerweile sind zahlreiche ältere Gemeindeglieder geimpft worden, so dass sich die Lage für sie entspannt hat.

Bisher gibt es keine Erkenntnisse dazu, ob die neuen Virusvarianten Auswirkungen auf die Art der Ansteckung haben und ein Umdenken im Blick auf die Konzepte nötig machen. Selbstverständlich werden wir dies weiter im Blick behalten und bei einer Änderung der Lage neu beraten.