In seiner Sitzung vom 12.1.2021 hat der Kirchengemeinderat über die Wiederaufnahme von Präsenz-Gottesdiensten während des strengeren Lockdown beraten und mehrheitlich beschlossen, dass die Präsenz-Gottesdienste zunächst bis zum 31. Januar nicht stattfinden. Wenn die Landesregierung die behördlichen Vorgaben maßgeblich lockert oder den Lockdown aufhebt, kehren wir ab Anfang Februar zu Präsenz-Gottesdiensten zurück. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren.
Dem Kirchengemeinderat ist bewusst, dass die benachbarten Kirchengemeinden im Distrikt sich zum Teil anders verhalten. Die unterschiedlichen Entscheidungen in dieser schwierigen Frage sind deshalb möglich, weil jede Kirchengemeinde eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt.
Der weitere Verzicht auf Präsenz-Gottesdienste fällt uns als ehren- und hauptamtliche Mitglieder im Kirchengemeinderat schwer. Leitend für diese Entscheidung ist aber der Gedanke, dass wir uns als Kirche in dieser ernsten Phase der Pandemie solidarisch mit dem weiteren öffentlichen Leben verhalten wollen; und wir verstehen unseren zeitweiligen Verzicht auf Präsenz-Gottesdienste auch als Zeichen der Solidarität mit allen Mitarbeitenden im Gesundheitssystem, das dringend auf ein Sinken der Inzidenzzahlen angewiesen ist.
Trauergottesdienste sind von dieser Entscheidung ausgenommen; hier gelten die bekannten Schutz-Maßnahmen.
Das Angebot der Lese- und Hörpredigten führen wir selbstverständlich fort. Die Hörpredigt finden Sie hier auf unserer Website. Sie können sie auch über das Telefon hören (07026-3661).
Wenn Sie die Lesepredigten erhalten möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt Unterlenningen.